
2. Der Nachteilsausgleich: Dein gutes Recht
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Das Studium soll deine geistige Leistung bewerten, nicht deine körperlichen Einschränkungen beim Schreiben oder Erreichen von Räumen. Der Nachteilsausgleich ist ein wichtiges Instrument. Er kann längere Bearbeitungszeiten bei Prüfungen, die Nutzung von Hilfsmitteln oder alternative Prüfungsformen (z.B. mündlich statt schriftlich) umfassen. Wichtig ist, den Antrag frühzeitig zu stellen. Du brauchst meist ein ärztliches Attest, das die Einschränkung beschreibt, aber keine Diagnose enthalten muss. Es geht darum, Chancengleichheit herzustellen. Informiere dich bei deinem Prüfungsamt oder dem AStA über die genauen Fristen und Formulare deiner Hochschule.
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