Inklusion, Teilhabe und das Recht auf Persönliche Assistenz: Ein Leben in Selbstbestimmung nach der UN-BRK

3D LOGO VON STUDIO ENNS - SCHWARZE METALLPLATTE MIT EINER WEITEREN PLATTE UND DARAUF SIND DIE BUCHSTABEN "STUDIO ENNS": ENNS :IST INNERHALB DES ROTEN KREISES
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Inklusion, Teilhabe und das Recht auf Persönliche Assistenz: Ein Leben in Selbstbestimmung nach der UN-BRK

Stellen Sie sich eine Gesellschaft vor, in der jeder Mensch, unabhängig von seinen individuellen Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen, vollumfänglich am Leben teilhaben kann. Eine Gesellschaft, die Vielfalt als Stärke begreift und Barrieren abbaut, anstatt neue zu errichten. Dies ist die Vision, die der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zugrunde liegt – ein Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit. Ein zentrales Element zur Verwirklichung dieser Vision ist das Recht auf Persönliche Assistenz.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – Ein Fundament für Gleichberechtigung

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-BRK, wurde 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist seit 2009 in Deutschland geltendes Recht. Sie markiert einen Paradigmenwechsel: Weg von einer fürsorglichen, oft bevormundenden Haltung hin zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz. Die UN-BRK stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen Träger aller Menschenrechte sind und Anspruch auf deren volle und gleichberechtigte Ausübung haben.

Kernprinzipien der Konvention sind unter anderem:

  • Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit.
  • Nichtdiskriminierung.
  • Volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft (Inklusion).
  • Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit.
  • Chancengleichheit.
  • Zugänglichkeit (Barrierefreiheit).

Insbesondere Artikel 19 der UN-BRK, „Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft“, ist hier von herausragender Bedeutung. Er verpflichtet die Vertragsstaaten, wirksame Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen die volle Einbeziehung und Teilhabe an der Gemeinschaft zu ermöglichen und ihnen das gleiche Wahlrecht wie anderen Menschen hinsichtlich ihres Wohnorts und ihrer Wohnform zu gewährleisten.

Inklusion und Teilhabe – Mehr als nur dabei sein

Inklusion geht weit über den Begriff der Integration hinaus. Während Integration oft bedeutet, dass sich Menschen mit Behinderungen an bestehende Strukturen anpassen müssen, zielt Inklusion darauf ab, die Strukturen und Systeme von vornherein so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Es geht darum, Barrieren – seien sie baulicher, kommunikativer oder kognitiver Natur – abzubauen und eine Gesellschaft zu schaffen, in der Vielfalt als Normalität und Bereicherung angesehen wird.

Teilhabe (Partizipation) bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen aktiv mitwirken können: in Bildung, Arbeit, Kultur, Politik und im sozialen Miteinander. Es geht um Selbstbestimmung und die Möglichkeit, eigene Entscheidungen zu treffen und das eigene Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Dies ist kein Gnadenakt, sondern ein verbrieftes Recht.

Das Recht auf Persönliche Assistenz – Der Schlüssel zur Selbstbestimmung

Genau hier setzt das Recht auf Persönliche Assistenz an. Persönliche Assistenz ist eine Form der Unterstützung, die es Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf ermöglicht, ein selbstbestimmtes Leben zu führen – oft in der eigenen Wohnung und nach eigenen Regeln. Im Gegensatz zu traditionellen Pflegediensten, die oft nach starren Zeitplänen und vorgegebenen Leistungskatalogen arbeiten, wird Persönliche Assistenz von der Person mit Assistenzbedarf selbst organisiert und angeleitet. Sie entscheidet, wer sie wann, wo und wie unterstützt.

Die assistenznehmende Person wird somit zur Arbeitgeberin oder zum Arbeitgeber ihrer Assistenzkräfte. Dies umfasst die Auswahl der Assistentinnen und Assistenten, die Gestaltung der Dienstpläne und die Anleitung bei den anfallenden Tätigkeiten. Diese können sehr vielfältig sein und reichen von grundpflegerischen Verrichtungen über Haushaltsführung, Begleitung zu Terminen, Unterstützung bei der Arbeit oder im Studium bis hin zur Freizeitgestaltung und der Ermöglichung sozialer Kontakte.

Persönliche Assistenz ist somit ein entscheidendes Instrument, um die in Artikel 19 UN-BRK geforderte unabhängige Lebensführung zu verwirklichen. Sie ermöglicht es Menschen, nicht in stationären Einrichtungen leben zu müssen, sondern ihren Lebensmittelpunkt frei zu wählen und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Sie ist der Ausdruck des Rechts auf Selbstbestimmung und Kontrolle über das eigene Leben.

Persönliche Assistenz in der Praxis – Herausforderungen und Chancen

Obwohl das Recht auf Persönliche Assistenz gesetzlich verankert ist (z.B. im Sozialgesetzbuch IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen), gibt es in der Praxis noch zahlreiche Hürden. Dazu gehören:

  • Finanzierung: Die Kostenübernahme durch die Leistungsträger (z.B. Sozialhilfe oder Eingliederungshilfe) ist oft mit bürokratischen Antragsverfahren und Auseinandersetzungen verbunden. Die Höhe der bewilligten Stundensätze und der anerkannte Bedarf sind häufig umstritten.
  • Verfügbarkeit von Assistenzkräften: Es kann schwierig sein, geeignete und zuverlässige Assistenzkräfte zu finden, insbesondere in ländlichen Regionen oder für spezifische Bedarfe.
  • Beratung und Unterstützung: Viele Menschen mit Assistenzbedarf und ihre Angehörigen fühlen sich mit der Organisation der Assistenz (Arbeitgebermodell, Budget für Arbeit, Persönliches Budget) allein gelassen. Unabhängige Beratungsstellen sind essenziell.
  • Gesellschaftliches Bewusstsein: Das Konzept der Persönlichen Assistenz und die damit verbundene Stärkung der Autonomie sind noch nicht überall in der Gesellschaft und auch nicht bei allen Fachkräften im Sozial- und Gesundheitswesen angekommen.

Trotz dieser Herausforderungen sind die Chancen und positiven Auswirkungen der Persönlichen Assistenz immens. Sie führt zu einer erheblichen Steigerung der Lebensqualität, ermöglicht Bildungschancen, berufliche Teilhabe und ein aktives soziales Leben. Sie ist ein Ausdruck von Empowerment und Würde.

Wie können wir Inklusion und das Recht auf Persönliche Assistenz stärken?

Die vollständige Umsetzung der UN-BRK und die Stärkung des Rechts auf Persönliche Assistenz erfordern ein gesamtgesellschaftliches Engagement:

  1. Politik und Verwaltung: Es bedarf klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen, einer auskömmlichen und unbürokratischen Finanzierung von Assistenzleistungen sowie des Ausbaus unabhängiger Beratungsstrukturen (EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung).
  2. Leistungsträger: Sie müssen den menschenrechtsbasierten Ansatz der UN-BRK verinnerlichen und Anträge auf Persönliche Assistenz wohlwollend und im Sinne der Selbstbestimmung prüfen und bewilligen.
  3. Gesellschaft: Ein breites Bewusstsein für die Bedeutung von Inklusion und Persönlicher Assistenz muss geschaffen werden. Vorurteile und Barrieren in den Köpfen müssen abgebaut werden.
  4. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände: Die Selbstvertretungsorganisationen spielen eine Schlüsselrolle, indem sie ihre Rechte einfordern, auf Missstände aufmerksam machen und als Experten in eigener Sache auftreten (Motto: „Nichts über uns ohne uns!“).

Fazit: Ein langer Weg, aber ein lohnendes Ziel

Inklusion, Teilhabe und das Recht auf Persönliche Assistenz sind keine abstrakten Konzepte, sondern grundlegende Voraussetzungen für ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben aller Menschen. Die UN-Behindertenrechtskonvention gibt uns den klaren Auftrag, eine Gesellschaft zu gestalten, in der jeder Mensch die Möglichkeit hat, seine Potenziale zu entfalten und gleichberechtigt am Leben teilzuhaben. Persönliche Assistenz ist dabei ein unverzichtbares Werkzeug. Es liegt an uns allen, diesen Weg konsequent weiterzugehen und die Vision einer wahrhaft inklusiven Gesellschaft Realität werden zu lassen.

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