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Beitrag 12: Rechtliche Aspekte und Versicherungsfragen: Was muss ich als nicht-fahrender Autobesitzer beachten?
Der Besitz eines Autos bringt eine Reihe von rechtlichen und versicherungstechnischen Verpflichtungen mit sich. Diese werden noch komplexer, wenn man das Fahrzeug zwar besitzt und bereitstellt, es aber ausschließlich von anderen Personen gefahren wird. Als nicht-fahrender Autobesitzer ist es für mich unerlässlich, mich mit diesen Aspekten genau auseinanderzusetzen, um sowohl mich als auch meine Fahrer bestmöglich abzusichern und unliebsame Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden. Unwissenheit schützt hier nicht vor Konsequenzen.
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Der wichtigste Punkt ist die Kfz-Versicherung. Als Halter des Fahrzeugs bin ich verantwortlich für den Abschluss einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden ab, die anderen durch den Betrieb meines Fahrzeugs zugefügt werden. Darüber hinaus ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll, um Schäden am eigenen Fahrzeug abzudecken. Der springende Punkt ist hier der Fahrerkreis. In den meisten Standardverträgen ist der Fahrerkreis eingeschränkt, oft auf den Versicherungsnehmer und dessen Partner. Wenn nun regelmäßig verschiedene Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder mein Auto fahren, muss ich dies meiner Versicherung unbedingt mitteilen und den Fahrerkreis entsprechend erweitern lassen. Dies kann zu einer höheren Prämie führen, ist aber unerlässlich. Fährt eine nicht im Vertrag genannte Person das Auto und verursacht einen Unfall, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder Regressansprüche stellen.
Einige Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, Fahrer unter einem bestimmten Alter (z.B. 23 oder 25 Jahre) auszuschließen oder nur gegen einen Aufpreis mitzuversichern. Dies muss ich ebenfalls berücksichtigen, wenn jüngere Personen zu meinem potenziellen Fahrerkreis gehören. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen oder sich direkt bei der Versicherung beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Eventualitäten abgedeckt sind.
Was passiert im Schadensfall? Wenn ein von mir benannter Fahrer mit meinem Auto einen Unfall verursacht, greift zunächst meine Kfz-Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Vollkaskoversicherung auf (abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung). Eine Folge kann eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse sein, was zu höheren Versicherungsbeiträgen in den Folgejahren führt. Hier sollte ich mir im Klaren sein, dass ich als Halter diese finanziellen Nachteile trage, auch wenn ich nicht selbst gefahren bin. Es ist eine Art „Betriebsrisiko“, das ich eingehe, um mobil zu sein. In seltenen Fällen, bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers (z.B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss), kann die Versicherung versuchen, den Fahrer in Regress zu nehmen.
Ein weiterer Aspekt ist die Frage der „Gefälligkeitsfahrt“. Wenn Freunde oder Bekannte mich unentgeltlich fahren, handelt es sich meist um eine Gefälligkeit. Hierbei ist die Haftung des Fahrers mir gegenüber für leichte Fahrlässigkeit oft ausgeschlossen oder reduziert. Bei einem Unfall, bei dem ich als Beifahrer verletzt werde und der Fahrer leicht fahrlässig gehandelt hat, könnte es also schwierig werden, Schadensersatzansprüche direkt gegen den Fahrer geltend zu machen. Meine eigene Unfallversicherung (falls vorhanden) oder die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners (falls es einen gab) wären hier relevanter.
Wenn ich Personen gegen Bezahlung fahren lasse, könnte dies als gewerbliche Personenbeförderung ausgelegt werden, was spezielle Lizenzen und Versicherungen erfordert. Dies ist bei mir nicht der Fall, da es sich um unentgeltliche Hilfe oder höchstens eine Aufwandsentschädigung für Benzin handelt. Dennoch ist es gut, diese Grenze zu kennen.
Es ist auch wichtig, dass die Fahrer, die mein Auto nutzen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und fahrtüchtig sind. Auch wenn ich es nicht immer überprüfen kann, appelliere ich an die Verantwortung meiner Fahrer. Sollte ich Kenntnis davon haben, dass ein Fahrer nicht fahrtüchtig ist (z.B. wegen Alkoholeinfluss), darf ich ihm mein Auto nicht überlassen. Andernfalls könnte ich als Halter mithaften.
Eine private Haftpflichtversicherung für mich selbst ist ebenfalls wichtig, auch wenn sie nicht direkt mit dem Auto zu tun hat. Sie kann aber in bestimmten Konstellationen relevant werden, wenn es um Schäden geht, die im weiteren Kontext der Fahrtenorganisation entstehen.
Ich habe gelernt, dass es sich lohnt, bei diesen Themen proaktiv zu sein. Ein offenes Gespräch mit meiner Versicherung, das genaue Studium der Vertragsbedingungen und klare Absprachen mit meinen Fahrern können viele Probleme von vornherein vermeiden. Es gibt mir ein sichereres Gefühl zu wissen, dass ich meine rechtlichen und versicherungstechnischen Hausaufgaben gemacht habe. Denn nur so kann ich die Unterstützung durch meine Fahrer mit gutem Gewissen annehmen und die Mobilität, die mir mein Auto trotz allem bietet, auch wirklich genießen.
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