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Der Weg zur Persönlichen Assistenz: Antragsdschungel, Finanzierung und die Macht des Persönlichen Budgets
Persönliche Assistenz ist für viele Menschen mit Behinderungen der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben, zu Teilhabe an der Gesellschaft und zur Verwirklichung ihrer individuellen Lebensentwürfe – ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Doch der Weg zu dieser wichtigen Unterstützungsform ist oft gepflastert mit bürokratischen Hürden, unübersichtlichen Zuständigkeiten und zähen Verhandlungen mit Kostenträgern. Dieser Beitrag soll Licht in den Antragsdschungel bringen, die Finanzierungsmöglichkeiten erläutern und insbesondere die Chancen des Persönlichen Budgets hervorheben.
Die rechtliche Grundlage: Ein Anspruch, kein Almosen
Das Recht auf Persönliche Assistenz ist keine Bitte, sondern ein verbriefter Anspruch, der sich aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen ableitet. Zentral ist hier das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Insbesondere die Leistungen zur Sozialen Teilhabe (§§ 113 ff. SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX für Assistenzleistungen) sind hier relevant. Diese zielen darauf ab, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu sichern.
Übergeordnet wirkt die bereits erwähnte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), insbesondere Artikel 19, der das Recht auf eine unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft festschreibt. Deutsche Gesetze sind im Lichte dieser Konvention auszulegen und anzuwenden. Das bedeutet, dass der Wunsch nach Selbstbestimmung und einer Lebensführung außerhalb von institutionellen Strukturen besonders zu berücksichtigen ist.
Der Antragsprozess: Ein Marathon, kein Sprint
Der erste Schritt zur Persönlichen Assistenz ist der Antrag beim zuständigen Leistungsträger. Doch wer ist das? Hier beginnt oft schon die erste Herausforderung. Zuständig ist in der Regel der Träger der Eingliederungshilfe (meist das Sozialamt oder überörtliche Träger der Sozialhilfe, je nach Bundesland). Es kann aber auch Überschneidungen oder Abgrenzungen zur Pflegeversicherung (SGB XI) geben, wenn auch pflegerische Bedarfe bestehen.
Tipp: Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn Sie anfangs unsicher sind, wer zuständig ist. Stellen Sie den Antrag bei einem der potenziellen Träger. Dieser ist nach § 14 SGB IX verpflichtet, den Antrag entgegenzunehmen und ggf. an den tatsächlich zuständigen Träger weiterzuleiten (Grundsatz der „Lotsenfunktion“).
Die Bedarfsermittlung: Das Herzstück des Verfahrens
Nach Antragstellung folgt die Bedarfsermittlung. Der Leistungsträger muss feststellen, welchen konkreten Unterstützungsbedarf Sie haben. Dies geschieht oft durch standardisierte Bedarfsermittlungsinstrumente (z.B. BEI_NRW, ITP – Individueller Teilhabeplan). Es ist entscheidend, dass Sie sich auf dieses Gespräch gut vorbereiten:
- Dokumentieren Sie Ihren Alltag: Schreiben Sie detailliert auf, bei welchen Tätigkeiten Sie in welchem Umfang Unterstützung benötigen (Körperpflege, Haushaltsführung, Mobilität, Kommunikation, Freizeitgestaltung, Arbeit, Bildung etc.).
- Formulieren Sie Ihre Ziele: Was möchten Sie durch die Assistenz erreichen? (z.B. eigenständig wohnen, einer Arbeit nachgehen, soziale Kontakte pflegen).
- Legen Sie Nachweise vor: Ärztliche Atteste, Gutachten, Therapieberichte können Ihren Bedarf untermauern.
- Erstellen Sie ein eigenes Assistenzkonzept: Beschreiben Sie, wie Sie sich Ihre Assistenz vorstellen (z.B. im Arbeitgebermodell, Anzahl der Stunden, Qualifikation der Assistenten).
- Nehmen Sie eine Vertrauensperson mit: Vier Ohren hören mehr als zwei, und eine Begleitung kann unterstützen und Sicherheit geben. Ziehen Sie auch eine Beratung durch eine EUTB-Stelle in Betracht.
Seien Sie im Bedarfsermittlungsgespräch ehrlich und präzise. Verschweigen Sie keine Bedarfe aus falscher Scham, aber übertreiben Sie auch nicht. Es geht um eine realistische Einschätzung.
Finanzierungsmodelle: Sachleistung vs. Persönliches Budget
Grundsätzlich gibt es zwei Hauptwege, wie Assistenzleistungen finanziert und organisiert werden können:
- Sachleistung: Der Leistungsträger schließt Verträge mit einem oder mehreren Assistenz-/Pflegediensten ab, die dann die Unterstützung erbringen. Sie haben hier weniger direkten Einfluss auf die Auswahl der Assistenten und die Gestaltung der Dienstpläne.
- Persönliches Budget (§ 29 SGB IX): Hier erhalten Sie vom Leistungsträger einen Geldbetrag, mit dem Sie die benötigte Unterstützung selbst einkaufen und organisieren können. Dies ist die bevorzugte Variante für viele, die maximale Selbstbestimmung anstreben.
Das Persönliche Budget: Die Zügel selbst in der Hand
Das Persönliche Budget (PB) ist ein mächtiges Instrument zur Umsetzung des Selbstbestimmungsrechts. Es ermöglicht Ihnen, als Arbeitgeber\*in Ihre eigenen Assistent\*innen einzustellen (Arbeitgebermodell) oder Assistenzleistungen von selbst gewählten Dienstleistern oder Einzelpersonen einzukaufen.
Vorteile des Persönlichen Budgets:
- Maximale Selbstbestimmung: Sie entscheiden, wer Sie wann, wo und wie unterstützt.
- Flexibilität: Sie können die Assistenz flexibel an Ihren aktuellen Bedarf anpassen.
- Hohe Qualität: Da Sie selbst auswählen, können Sie auf persönliche Passung und Qualifikation achten.
- Empowerment: Die Rolle als Budgetnehmer\*in und ggf. Arbeitgeber\*in stärkt das Selbstbewusstsein.
Herausforderungen des Persönlichen Budgets:
- Verwaltungsaufwand: Als Arbeitgeber\*in müssen Sie Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsbeiträge etc. managen (hier kann eine Budgetassistenz unterstützen).
- Verantwortung: Sie tragen die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Assistenz.
- Budgethöhe: Die Aushandlung eines bedarfsdeckenden Budgets kann schwierig sein. Die Stundensätze müssen realistisch sein, um qualifizierte Kräfte zu finden und fair zu bezahlen.
Trotz der Herausforderungen überwiegen für viele die Vorteile. Es gibt zudem Unterstützungsmöglichkeiten wie Budgetassistenz oder Budgetberatung, die bei der Verwaltung des Persönlichen Budgets helfen können. Oft werden auch trägerübergreifende Persönliche Budgets gebildet, wenn Leistungen verschiedener Träger (z.B. Eingliederungshilfe und Pflegekasse) gebündelt werden.
Umgang mit Ablehnungen und der lange Atem
Leider kommt es immer wieder vor, dass Anträge auf Persönliche Assistenz (insbesondere im gewünschten Umfang oder als Persönliches Budget) zunächst abgelehnt oder nur unzureichend bewilligt werden. Hier gilt: Nicht aufgeben!
- Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein. Begründen Sie diesen ausführlich.
- Suchen Sie Unterstützung bei einer EUTB-Stelle, einem Behindertenverband oder einem spezialisierten Anwalt für Sozialrecht.
- Fordern Sie Akteneinsicht, um die Entscheidungsgrundlagen des Trägers nachzuvollziehen.
- Wenn der Widerspruch erfolglos bleibt, steht der Klageweg vor dem Sozialgericht offen.
Der Kampf um das Recht auf Persönliche Assistenz kann langwierig und kräftezehrend sein, aber er lohnt sich. Es geht um Ihr Recht auf ein selbstbestimmtes Leben.
Fazit: Der mühevolle Weg zur Selbstbestimmung ist es wert
Der Weg zur Bewilligung und Organisation von Persönlicher Assistenz ist zweifellos komplex und oft mit bürokratischen Hürden verbunden. Doch das Ziel – ein Leben in Selbstbestimmung und voller Teilhabe – ist jede Anstrengung wert. Das Persönliche Budget bietet hierfür die besten Voraussetzungen, da es die Kontrolle und Verantwortung in die Hände der Menschen mit Assistenzbedarf legt. Informieren Sie sich, suchen Sie Unterstützung und kämpfen Sie für Ihr Recht. Denn Persönliche Assistenz ist nicht nur eine Leistung, sondern ein fundamentaler Baustein für Inklusion und die Verwirklichung der Menschenrechte.
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