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Die Rolle der EUTB® (Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung): Ein Lotse im System der Rehabilitation und Teilhabe
Der Weg zu einem selbstbestimmten Leben und voller gesellschaftlicher Teilhabe kann für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen und ihre Angehörigen oft komplex und unübersichtlich sein. Zahlreiche Gesetze, verschiedene Leistungsträger und vielfältige Antragsverfahren stellen hohe Hürden dar. Um hier Orientierung und Unterstützung zu bieten, wurde mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) flächendeckend in Deutschland eingeführt. Doch was genau leistet die EUTB®, und wie kann sie Betroffenen helfen, ihre Rechte, beispielsweise auf Persönliche Assistenz, wahrzunehmen?
Was ist die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®)?
Die EUTB® ist ein kostenloses Beratungsangebot für Menschen mit (drohenden) Behinderungen, deren Angehörige sowie für alle Interessierten. Das Besondere an der EUTB® ist ihre Unabhängigkeit: Sie ist nicht an Leistungsträger (wie z.B. Krankenkassen, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit, Träger der Eingliederungshilfe) oder Leistungserbringer (wie z.B. Werkstätten, Wohnheime, Pflegedienste) gebunden. Diese Unabhängigkeit soll sicherstellen, dass die Beratung ausschließlich im Interesse der Ratsuchenden erfolgt.
Die EUTB®-Angebote sind niedrigschwellig und regional verfügbar. Sie beraten zu allen Fragen der Rehabilitation und Teilhabe, zum Beispiel in den Bereichen:
- Soziale Teilhabe (z.B. Wohnen, Freizeitgestaltung, Persönliche Assistenz)
- Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. berufliche Rehabilitation, Arbeitsplatzfindung, Budget für Arbeit)
- Medizinische Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Hilfsmittelversorgung
- Antragsverfahren und das Persönliche Budget
Der Grundsatz: „Eine für Alle“
Die EUTB® berät umfassend und trägerübergreifend. Das bedeutet, sie informiert über die verschiedenen Möglichkeiten und zuständigen Stellen, unabhängig davon, welcher Rehabilitationsträger letztendlich für die Leistung zuständig ist. Sie dient als Lotse im oft fragmentierten deutschen Sozialleistungssystem.
Die Kernprinzipien der EUTB®-Beratung
Die Arbeit der EUTB®-Beratungsstellen basiert auf wichtigen Prinzipien, die im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention stehen:
- Unabhängigkeit: Wie bereits erwähnt, ist dies ein zentrales Merkmal. Berater\*innen sind keinen Weisungen von Kostenträgern oder Anbietern unterworfen.
- Ergänzend: Die EUTB® ersetzt nicht die gesetzliche Beratungspflicht der Rehabilitationsträger, sondern ergänzt diese durch ein niedrigschwelliges, vertrauliches und interessensgeleitetes Angebot.
- Peer Counseling („Betroffene beraten Betroffene“): Ein wichtiger Aspekt der EUTB® ist der Einsatz von Berater\*innen, die selbst mit einer Behinderung leben oder Erfahrung als Angehörige haben. Diese „Peer Berater\*innen“ können auf Augenhöhe beraten, eigene Erfahrungen einbringen und Ratsuchenden Mut machen. Dies schafft eine besondere Vertrauensbasis.
- Personenzentrierung: Im Mittelpunkt der Beratung stehen die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und Ziele der ratsuchenden Person. Es geht darum, gemeinsam passende Lösungen zu finden, die die Selbstbestimmung stärken.
- Niedrigschwelligkeit: Die Angebote sollen leicht zugänglich sein, sowohl räumlich als auch in Bezug auf die Kontaktaufnahme (telefonisch, per E-Mail, persönlich).
- Orientierung am Sozialraum: EUTB®-Angebote sind regional verankert und kennen oft die lokalen Strukturen und Ansprechpartner.
Wie kann die EUTB® konkret helfen, z.B. bei Persönlicher Assistenz?
Wenn es um das komplexe Thema Persönliche Assistenz geht, kann die EUTB® eine wertvolle Unterstützung sein:
- Informationsvermittlung: Sie erklärt, was Persönliche Assistenz ist, welche verschiedenen Modelle es gibt (z.B. Arbeitgebermodell, Dienstleistermodell) und welche Vor- und Nachteile diese haben.
- Klärung von Ansprüchen: Sie hilft dabei, herauszufinden, ob ein Anspruch auf Persönliche Assistenz bestehen könnte und welche rechtlichen Grundlagen (SGB IX, UN-BRK) relevant sind.
- Unterstützung bei der Antragstellung: Berater\*innen können bei der Formulierung von Anträgen helfen, aufzeigen, welche Unterlagen benötigt werden, und auf das Verfahren der Bedarfsermittlung vorbereiten. Sie füllen zwar keine Anträge aus, geben aber wichtige Hinweise.
- Erläuterung des Persönlichen Budgets: Die EUTB® kann detailliert über die Möglichkeiten und die Organisation des Persönlichen Budgets informieren, das oft die Grundlage für selbstorganisierte Persönliche Assistenz ist.
- Vorbereitung auf Gespräche mit Leistungsträgern: Sie können Ratsuchende auf Gespräche zur Bedarfsfeststellung oder im Gesamtplanverfahren vorbereiten und sie ggf. zu diesen Terminen begleiten (als Vertrauensperson).
- Hilfe bei Widersprüchen: Auch wenn die EUTB® keine Rechtsberatung im engeren Sinne leisten darf, kann sie bei der Formulierung von Widersprüchen gegen ablehnende Bescheide unterstützen und aufzeigen, welche weiteren Schritte möglich sind.
- Vermittlung an weitere Stellen: Bei Bedarf kann die EUTB® an spezialisierte Fachberatungsstellen, Selbsthilfegruppen oder Rechtsanwält\*innen verweisen.
- Stärkung der Selbstvertretung (Empowerment): Durch Information und Beratung werden Ratsuchende befähigt, ihre Rechte selbstbewusster einzufordern und ihre Interessen wirksamer zu vertreten.
Grenzen der EUTB®-Beratung
Es ist wichtig zu wissen, dass die EUTB® bestimmte Leistungen nicht erbringen darf:
- Keine Rechtsberatung: Für eine verbindliche Rechtsberatung oder Vertretung vor Gericht müssen spezialisierte Anwält\*innen für Sozialrecht konsultiert werden.
- Keine Antragsstellung für Ratsuchende: Die EUTB® unterstützt und informiert, füllt aber keine Anträge für die Ratsuchenden aus. Die Verantwortung für den Antrag bleibt bei der Person selbst.
- Keine Therapie oder psychologische Behandlung: Obwohl die Beratung oft entlastend wirken kann, ersetzt sie keine therapeutischen Angebote.
Wie findet man eine EUTB®-Beratungsstelle?
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt auf seiner Webseite eine zentrale Suchfunktion für EUTB®-Angebote zur Verfügung (www.teilhabeberatung.de). Dort kann man nach Postleitzahl oder Ort suchen und findet die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstellen. Viele EUTB®-Stellen haben auch eigene Webseiten mit detaillierten Informationen zu ihrem Angebot.
Fazit: Ein wichtiger Baustein für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) ist ein wertvolles und notwendiges Angebot, um Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen im komplexen System der Rehabilitation und Teilhabe zu unterstützen. Durch ihre Unabhängigkeit und den Grundsatz des Peer Counseling bietet sie eine Beratung auf Augenhöhe, die darauf abzielt, die Selbstbestimmung zu stärken und individuelle Wege zur Teilhabe aufzuzeigen. Insbesondere bei anspruchsvollen Leistungen wie der Persönlichen Assistenz kann die EUTB® eine entscheidende Hilfestellung leisten, um eigene Rechte zu verstehen und durchzusetzen. Sie ist ein wichtiger Beitrag zur praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.
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