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Flugbuchung für Reisende mit Behinderung: Mehr als nur ein Klick
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Die Buchung eines Fluges scheint im digitalen Zeitalter kinderleicht: Ein paar Klicks, Kreditkartendaten eingeben, fertig. Für Menschen mit Behinderung ist dieser Prozess jedoch weitaus komplexer und erfordert proaktive Kommunikation und eine genaue Kenntnis der eigenen Rechte. Eine reine Online-Buchung reicht fast nie aus, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. In diesem Beitrag beleuchten wir die entscheidenden Schritte bei der Flugbuchung und erklären, warum der Griff zum Telefonhörer unerlässlich ist.
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Schritt 1: Die richtige Airline und den passenden Flug finden
Bevor Sie buchen, lohnt sich eine Recherche. Während die grundlegenden Rechte für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität EU-weit einheitlich geregelt sind (Verordnung (EG) Nr. 1107/2006), gibt es in der Umsetzung und im Service große Unterschiede zwischen den Fluggesellschaften. Einige Airlines sind bekannt für ihren kulanten Umgang mit Sondergepäck wie Elektrorollstühlen, während andere strengere Regeln bezüglich der Batterietypen oder des Gewichts haben.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten:
- Direktflüge bevorzugen: Jeder Umstieg bedeutet ein zusätzliches Risiko. Das Hilfsmittel muss verladen werden, die Assistenz muss neu koordiniert werden und der Zeitdruck steigt. Ein Direktflug ist fast immer die entspanntere und sicherere Option.
- Flughäfen prüfen: Große, moderne Flughäfen sind oft besser auf die Bedürfnisse von Reisenden mit Behinderung eingestellt als kleine, regionale Flughäfen. Sie verfügen in der Regel über mehr Personal für den Assistenzdienst, modernere Ausstattung (z.B. Fluggastbrücken statt Treppen) und bessere Infrastruktur.
- Richtlinien für Hilfsmittel studieren: Besuchen Sie die Website der Airline und suchen Sie gezielt nach dem Abschnitt „Reisen mit eingeschränkter Mobilität“ oder „Besondere Betreuung“. Hier finden Sie Informationen zu den Maßen und dem Gewicht von Rollstühlen, die transportiert werden können, sowie zu den Bestimmungen für Batterien (Gel-, Lithium-Ionen-, Trockenbatterien).
Schritt 2: Der entscheidende Anruf nach der Buchung
Dies ist der wichtigste Schritt im gesamten Prozess. Die meisten Online-Buchungsmasken bieten keine ausreichenden oder nur sehr allgemeine Felder, um den spezifischen Assistenzbedarf anzumelden. Daher gilt die Regel: Buchen Sie online, aber melden Sie Ihre Bedürfnisse telefonisch an.
Rufen Sie die Service-Hotline der Fluggesellschaft unmittelbar nach Abschluss der Online-Buchung an. Halten Sie Ihre Buchungsnummer bereit und seien Sie darauf vorbereitet, folgende Informationen detailliert durchzugeben:
- Art der benötigten Assistenz (PRM-Code): Erklären Sie genau, welche Hilfe Sie benötigen. Verwenden Sie die Codes WCHR, WCHS oder WCHC als Orientierung (siehe Beitrag 1). Sagen Sie zum Beispiel: „Ich kann nicht laufen und benötige einen Bordrollstuhl, um zu meinem Sitzplatz zu kommen.“
- Details zu Ihrem Rollstuhl:
- Marke und Modell
- Maße (Höhe, Breite, Tiefe im zusammengeklappten Zustand)
- Gewicht
- Batterietyp (z.B. auslaufsichere Gel-Batterie oder Lithium-Ionen-Batterie). Bei Lithium-Ionen-Batterien müssen Sie oft die Wattstundenzahl (Wh) angeben.
- Ist der Rollstuhl faltbar oder starr?
- Medizinisches Sondergepäck: Melden Sie alles an, was Sie zusätzlich zu Ihrem normalen Gepäck mitnehmen, wie z.B. Beatmungsgeräte, Medikamentenkoffer oder spezielle Sitzkissen. Die Mitnahme ist in der Regel kostenlos, muss aber genehmigt werden.
- Sitzplatzwünsche: Auch wenn viele Airlines keine kostenlose Sitzplatzreservierung mehr anbieten, können Sie Wünsche äußern. Ein Sitzplatz am Gang erleichtert den Transfer, eine Reihe mit mehr Beinfreiheit kann notwendig sein. Fragen Sie nach den Möglichkeiten.
Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung! Bitten Sie den Mitarbeiter am Telefon, Ihnen eine E-Mail zu schicken, in der alle angemeldeten Leistungen (Assistenzservice, Transport des Rollstuhls etc.) explizit aufgeführt sind. Dieses Dokument ist Gold wert, falls es am Flughafen zu Problemen kommt.
Die Kosten für die Begleitperson: Die unsichtbare Verdopplung
Ein zentraler Aspekt, der die Flugbuchung finanziell massiv beeinflusst, ist die Notwendigkeit einer persönlichen Assistenz. Während der Assistenzservice am Flughafen und durch die Airline kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss, deckt dies keine persönliche Betreuung (z.B. Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten, beim Toilettengang oder bei der Kommunikation) ab. Wenn Sie auf eine solche 1:1-Betreuung angewiesen sind, müssen Sie eine Begleitperson mitnehmen.
Und hier liegt die Krux: Sie als Reisender mit Behinderung tragen die vollen Kosten für diese Person. Sie buchen und bezahlen also zwei Flugtickets. Einige wenige Airlines bieten unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit entsprechendem Merkzeichen) einen Rabatt für die Begleitperson an, aber dies ist eher die Ausnahme als die Regel. Diese „unsichtbare“ Verdopplung der Reisekosten ist eine erhebliche finanzielle Barriere. Es ist nicht nur der Flug, sondern auch das Hotel, die Verpflegung und alle weiteren Kosten, die sich verdoppeln. Dies muss von Anfang an in das Reisebudget einkalkuliert werden und zeigt, dass barrierefreies Reisen oft eine Frage der finanziellen Möglichkeiten ist.
Rechte kennen und einfordern
Die EU-Verordnung 1107/2006 sichert Ihnen weitreichende Rechte zu. Die Fluggesellschaft darf Ihnen die Beförderung aufgrund Ihrer Behinderung nicht verweigern (Ausnahmen gibt es nur bei konkreten Sicherheitsbedenken). Der Assistenzservice am Flughafen, der Sie vom Check-in zum Flugzeug und vom Flugzeug zur Gepäckausgabe begleitet, ist kostenlos. Auch der Transport von bis zu zwei Mobilitätshilfen ist kostenfrei. Kennen Sie Ihre Rechte und berufen Sie sich im Zweifelsfall darauf. Eine freundliche, aber bestimmte Kommunikation führt meist zum Ziel.
Die Flugbuchung ist also ein aktiver Prozess. Nehmen Sie die Fäden in die Hand, kommunizieren Sie klar und deutlich und lassen Sie sich alles schriftlich bestätigen. So schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine gelungene Reise.
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