Geld und Paragrafen: Die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege in der WG

3D LOGO VON STUDIO ENNS - SCHWARZE METALLPLATTE MIT EINER WEITEREN PLATTE UND DARAUF SIND DIE BUCHSTABEN "STUDIO ENNS": ENNS :IST INNERHALB DES ROTEN KREISES
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Geld und Paragrafen: Die Finanzierung der 24-Stunden-Pflege in der WG – Ein transparenter Einblick

Nachdem wir uns in den ersten beiden Beiträgen meinen persönlichen Weg und das organisatorische Rückgrat – das Auftraggebermodell – angesehen haben, kommen wir nun zu einem Thema, das für viele Betroffene und ihre Angehörigen die größte Hürde darstellt: die Finanzierung. „Wer zahlt was?“ ist die zentrale Frage, die über die Machbarkeit eines selbstbestimmten Lebensmodells entscheidet. Ich möchte hier so transparent wie möglich darlegen, wie sich die Kosten für mein Leben in der Wohngemeinschaft mit 24-Stunden-Pflege zusammensetzen und wer dafür aufkommt.

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Die Finanzierung meines Modells ist ein Mosaik aus verschiedenen Quellen und Töpfen. Es ist wichtig, die einzelnen Bausteine voneinander zu trennen, um das Gesamtbild zu verstehen.

1. Die Kosten der Wohngemeinschaft (Miete, Betriebskosten & mehr)

Das ist der grundlegende Baustein: Für die Kosten der WG müssen wir selbst aufkommen. Das Land Oberösterreich oder die Krankenkasse finanziert die Pflege und Assistenz, aber nicht das Wohnen selbst. Dies ist ein wichtiger Grundsatz, der die Trennung von „Wohnen“ und „Pflege“ unterstreicht. Wir sind keine Heimbewohner, sondern Mieter in einer Gemeinschaft, die zusätzlich Pflegeleistungen in Anspruch nehmen. Diese klare Trennung ist ein wesentliches Merkmal für ein selbstbestimmtes Leben.

Ganz praktisch läuft das bei uns so ab, dass wir Bewohner auf ein gemeinsames WG-Konto einzahlen. Von diesem Konto werden alle gemeinschaftlichen Wohnkosten beglichen: die Miete, die Betriebskosten für Strom und Wasser, der Internetanschluss und auch ein gemeinsamer Essensanteil. Die Kosten decke ich aus meinem persönlichen Einkommen, also meiner Pension und anderen Einkünften. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass unser Wohnprojekt ursprünglich von der Miteinander GmbH angeschoben und initiiert wurde. Durch die Struktur des Auftraggebermodells des Landes Oberösterreich habe ich persönlich aber keine direkte vertragliche Beziehung zur Miteinander GmbH, was meine Autonomie in der Organisation meiner Pflege unterstreicht.

2. Die Kosten für die 24-Stunden-Pflege und Assistenz

Hier wird es komplexer, aber es ist das Herzstück der finanziellen Unterstützung. Die Kosten für meine Assistenten sind beträchtlich, denn eine 24-Stunden-Betreuung ist personalintensiv. Hier greift die Förderung des Landes Oberösterreich im Rahmen des Auftraggebermodells. Der Prozess sieht vereinfacht so aus:

  • Bedarfserhebung: Zuerst wird durch das Land OÖ mein individueller Hilfebedarf festgestellt. Experten prüfen, wie viele Stunden an Assistenz ich pro Tag benötige. Bei einer 24-Stunden-Pflege ist dieser Bedarf naturgemäß sehr hoch.
  • Budgetzuweisung: Basierend auf dieser Bedarfserhebung wird mir ein persönliches Budget zugewiesen. Das ist ein festgelegter Geldbetrag pro Monat, der zweckgebunden für die Bezahlung von Assistenzleistungen ist.

Um das noch präziser zu fassen und einen häufigen Punkt zu klären: Die Assistenten und Assistentinnen sind direkt bei mir angestellt. Ich bin ihr formaler Arbeitgeber. Das bedeutet, sie bekommen ihren Lohn auch direkt von mir ausbezahlt. Die Lohnkosten, die dabei entstehen, reiche ich dann beim Land Oberösterreich ein und bekomme sie von dort aus meinem persönlichen Budget wieder zurück. In diesem Konstrukt ist die Agentur Humanocare24 ein wichtiger Partner, der uns bei der Organisation, Vermittlung und Koordination der Betreuungskräfte unterstützt, aber die arbeitsrechtliche Verantwortung liegt bei mir als Auftraggeber. Ohne diese massive öffentliche Unterstützung durch das Land wäre ein solches Lebensmodell für die allermeisten Menschen schlicht unbezahlbar.

3. Meine finanzielle Beteiligung (der Selbstbehalt)

Komplett gratis ist das System jedoch nicht, und das ist auch fair so. Es gibt einen Selbstbehalt, den ich leisten muss. Dieser Selbstbehalt wird aus meinem Pflegegeld finanziert. In Österreich erhält jede Person mit einem bestimmten Pflegebedarf, unabhängig von Einkommen oder Vermögen, ein monatliches Pflegegeld. Dieses ist in 7 Stufen unterteilt und dient dazu, die Mehraufwendungen aufgrund der Pflegebedürftigkeit abzudecken.

In meinem Finanzierungsmodell wird ein Teil dieses Pflegegeldes als mein Beitrag zur Finanzierung der Assistenz herangezogen. Der Gedanke dahinter ist, dass das Pflegegeld ja genau für diesen Zweck gedacht ist. Da das Land Oberösterreich bereits einen sehr großen Teil der Kosten übernimmt, ist es logisch, dass das ebenfalls für die Pflege gedachte Pflegegeld mit herangezogen wird. Die genaue Höhe dieses Selbstbehalts hängt von Faktoren wie der Pflegestufe ab. Wichtig ist: Mir verbleibt auch nach diesem Abzug noch ein Teil des Pflegegeldes zur freien Verfügung für andere behinderungsbedingte Ausgaben.

Zusammenfassend sieht der Geldfluss also so aus:

  1. WG-Kosten: Zahle ich zu 100% selbst (via WG-Konto) aus meinem Einkommen.
  2. Assistenz-Kosten: Als Arbeitgeber bezahle ich den Lohn direkt an meine Angestellten.
  3. Rückerstattung: Ich bekomme die Lohnkosten vom Land OÖ aus meinem bewilligten Budget zurückerstattet.
  4. Selbstbehalt: Einen kleinen Teil der Assistenzkosten zahle ich an das Land OÖ zurück, finanziert aus meinem monatlichen Pflegegeld.

Dieses System stellt sicher, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf nicht durch die Kosten der Pflege in die Armut getrieben werden, aber gleichzeitig im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag leisten. Es ist ein solidarisches Modell, das Selbstbestimmung erst ermöglicht. Wenn Sie detailliertere Fragen zur Antragstellung oder zur Berechnung haben, können Sie sich gerne an mich oder Hannes wenden. Wir haben diesen Prozess selbst durchlaufen und können vielleicht den einen oder anderen Tipp geben.

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