Beitrag 1: Barrierefreiheit im Gerätehaus – Die Grundlage für jede Inklusion

Beitrag 1: Barrierefreiheit im Gerätehaus – Die Grundlage für jede Inklusion

Ein wirklich modernes und zukunftsorientiertes Feuerwehrgerätehaus muss von Grund auf barrierefrei konzipiert sein. Das bedeutet weit mehr als nur eine Rampe am Eingang. Es umfasst die komplette Zugänglichkeit des Gebäudes für Rollstuhlfahrende: von stufenlosen Zugängen über automatische oder leicht zu öffnende breite Türen bis hin zu ausreichend dimensionierten Fluren und Bewegungsflächen in allen Räumen. Besonders wichtig sind rollstuhlgerechte Sanitäranlagen, Umkleideräume mit ausreichender Manövrierfläche und höhenverstellbaren Arbeitsflächen in Küchen oder Büros. Auch die Anordnung von Schaltern, Steckdosen und Feuerlöschern sollte in einer erreichbaren Höhe für Sitzende erfolgen. Diese physische Zugänglichkeit ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern eine moralische Verpflichtung und die unverzichtbare Basis, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen überhaupt eine Teilnahme am Feuerwehrleben zu ermöglichen. Ohne diese grundlegende Infrastruktur bleiben alle weiteren Inklusionsbemühungen Theorie. Es ist ein klares Statement: Jeder ist willkommen und kann seinen Platz finden.
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