7. Rechtssicher senden: GEMA, GVL und die Sonntagsruhe
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Auch am Sonntag macht das Gesetz keine Pause. Wer in Deutschland ein Internetradio betreibt und Musik spielt, muss die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Anmeldung bei GEMA und GVL ist Pflicht, sobald urheberrechtlich geschützte Werke gesendet werden. Viele Einsteiger unterschätzen diesen bürokratischen Aufwand. Es müssen Playlisten geführt und Gebühren entrichtet werden, die sich oft nach der Anzahl der Hörer richten.
Zudem gibt es im Internetradio klare Regeln für die Musikzusammenstellung: Man darf nicht zu viele Titel desselben Künstlers hintereinander spielen und muss bestimmte Ankündigungspflichten erfüllen. Auch das Impressum der Webseite muss korrekt sein. Wer sonntags sendet, sollte sich dieser Verantwortung bewusst sein. Nichts beendet den Traum vom eigenen Radio schneller als eine teure Abmahnung. Professionalität zeigt sich auch darin, dass man seine Hausaufgaben im Bereich Medienrecht gemacht hat, bevor man den „On-Air“-Button drückt.
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