Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Nichtigkeitsbeschwerde des ehemaligen Bürgermeisters von Scharten nach der Verurteilung wegen Vergewaltigung zurückgewiesen.

OÖNachrichten - Danke für den Artikel

Hallo, Wir haben das hier gefunden. #onair #studioenns

Infor für die WordPress Umgebung:

Weitere Informationen zu unserem Impressum und unseren Datenschutzbestimmungen finden Sie hier.

Manuelle Kopieranleitung gibt es hier

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


🛡️ Studio Enns Sicherheits-Check

Bitte lösen Sie diese 4 Aufgaben, um Spam zu verhindern:

6 + 12 = 14 + 8 = 5 + 13 = 9 + 12 =