Die bisher im Gesetz enthaltene Begrenzung auf höchstens 100 Personen je Unterbringungsstandort wird zukünftig entfallen. Die Obergrenze wird nur noch mittels Verordnung bestehen bleiben. [OÖNplus]

OÖNachrichten - Danke für den Artikel

Hallo, wir haben das hier gefunden. #onair #studioenns

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